Verkehrsunfall im Ausland

Die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall im Ausland gestaltet sich aufgrund von Sprachbarrieren und unterschiedlichen Rechtssystemen oftmals schwierig. Insofern empfehlen wir nach einem Auslandsunfall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen über eine mit Verkehrsunfällen im Ausland vertrauten Rechtsanwaltskanzlei.

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Sie hatten einen Verkehrsunfall im Ausland? Sie wollen eine zügige und unkomplizierte Schadensregulierung? www.verkehrsunfall-ausland.de hilft ihnen, die nach einem Unfall im Ausland auftretenden Fragen zu beantworten. Gerne übernehmen wir – das Team der Rechtsanwaltskanzlei Wißmann – für Sie die Schadensregulierung nach einem Auslandsunfall und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der ausländischen Versicherung durch.

 

Unfall im Ausland – Schadensregulierung


Verkehrsunfallschäden aus dem Ausland werden müssen an die Versicherung des Unfallverursachers gerichtet werden. Doch da fangen die Probleme an. Welche Versicherung reguliert die Schäden nach einem Verkehrsunfall im Ausland? Wie finde ich die ausländische Versicherung raus?

Die Europäische Union hat dieses Problem zum Anlass genommen und 2003 eine europäische Regelung geschaffen, die zur einfacheren Abwicklung von Verkehrsunfällen im europäischen Ausland eingeführt wurde. Jede Autoversicherung im EU-Auland hat danach einen deutschen Regulierungsbeauftragten – also einen Schadensregulierer des Reiselandes – in den beteiligten Ländern zu benennen, der den Verkehrsunfall bearbeitet. Die Schadensersatzansprüche müssen also nicht an die ausländische Versicherung des Unfallgegeners, sondern können an den Regulierungbeauftragten gerichtet werden.

Der Regulierungbeauuftragte in Deutschland leitet die Ansprüche dann an die Versicherung im Ausland weiter.

 

Verkehrsunfall im Ausland- Welches Recht gilt?


Im Regelfall richtet sich die Schadensregulierung nach dem Recht des Landes, in dem sich der Verkehrsunfall ereignet hat. Fand der Unfall beispielsweise in Frankreich statt, kommt französisches Recht zur Anwendung, in Polen polnisches Recht, usw. Aus welchen Land die Unfallbeteiligten stammen, ist zunächst einmal unerheblich. Auch der Standort der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherungen spielt keine Rolle.

Hiervon gibt es allerdings eine Ausnahme. Kommen die Unfallbeteiligten bei dem Verkehrsunfall im Ausland aus dem selben Herkunftsland, findet das Recht des Herkunftslandes Anwendung. Wenn also zwei deutsche Verkehrsteilnehmer in den Niederlanden einen Unfall hatten, kann die Schadenregulierung nach deutschem Recht stattfinden. Solche Konstellationen bilden aber eher die Ausnahme.
Normalerweise muss also ausländisches Recht angewendet werden. Dies birgt gerade für Unfallgeschädigte Schwierigkeiten und Risiken. Um sämtliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen zu können, müssen die Rechtslage des jeweiligen Landes – zumindest in wesentlichen Zügen – bekannt sein.

So verläuft eine Schadensregulierung beispielsweise nach einem Verkehrsunfall in Italien nach vollkommen anderen Spielregeln, als eine Schadensregulierung nach einem Auslandsunfall in Belgien. Nur derjenige, der seine Rechte kennt, kann diese konsequent durchsetzen. Denn: Wer den Hafen nicht kennt, für den steht kein Wind günstig.

 

Auslandsunfall: Wie lange dauert die Regulierung?


Schadensregulierungen nach einem Verkehrsunfall im Ausland brauchen Zeit. Allerdings lässt sich die Sache mit einer konsequenten Geltendmachug durchaus beschleunigen. So vergehen beispielsweise oftmals Wochen, nur weil irgendwelche Unterlagen nicht sofort eingereicht werden oder aber Sachverhalte nicht schlüssig dargelegt werden. Kurzum: Eine professionelle Schadensregulierung beschleunigt die Sache.

Der Schadenregulierungsbeauftragte muss innerhalb einer Frist von drei Monaten entweder den Schaden reguliert oder eine Stellungnahme erteilt haben. Diese Frist beginnt allerdings erst, wenn dem Beauftragten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht hinreichend, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle – dem Verein für Verkehrsopferhilfe – wenden.

Sie brauchen Hilfe? Rufen Sie gleich (unverbindlich) an!

Gerne unterstützen wir sie bei der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall im Ausland. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und das damit verbundene Kostenrisiko. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Schadensregulierung beauftragen.

Vertrauen Sie auf Kompetenz! Wir vertreten Ihre Interessen deutschlandweit.

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