Sie hatten einen Verkehrsunfall Tschechien? Sie haben durch den Unfall in Tschechien Ersatzansprüche und wollen nun Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber dem tschechischen Verkehrsteilnehmer bzw. gegen dessen tschechische Versicherung geltend machen?
Vorsicht! Gerade nach einem Verkehrsunfall in Tschechien bestehen rechtliche Besonderheiten und jede Menge Fallstricke. Die Beauftragung eines kompetenten Rechtsanwalts, der sich als Anwalt im Verkehrsrecht in Tschechien auskennt, ist empfehlenswert.
Sprechen Sie uns an! Die Rechtsanwaltskanzlei Wißmann steht Mandanten deutschlandweit bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Tschechien schnell und unkompliziert zur Seite. Wir setzen auch Ihre Ansprüche auf Schadenersatz konsequent und umfassend gegenüber dem tschechischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung durch. Sie wollen Ihre Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Tschechien reguliert erhalten? Rufen Sie uns gleich an!
Unfall in Tschechien – Schadensersatz und Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall in Tschechien müssen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche grundsätzlich an den tschechischen Verkehrsteilnehmer bzw. an dessen tschechische Haftpflichtversicherung gerichtet werden. Doch hierzu muss der Anspruchsgegner zunächst herausgefunden werden. Am einfachsten geht dies über einen Regulierungsbeauftragten. Jede tschechische Kfz-Versicherung hat nämlich einen Regulierungsbeauftragten innerhalb Deutschlands, an den die Schadensersetzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.Um den Schadenregulierungsbeauftragten der tschechischen Versicherung ausfindig zu machen, ist oftmals ein wenig Recherche notwendig. Soweit Ihnen aber beispielweise das KfZ-Kennzeichen des tschechischen Verkehrsteilnehmers bekannt ist, kann hierüber zumeist die tschechische Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragte gefunden werden. Sobald der Schadenregulierungsbeauftragte bekannt ist, können die Schadensersatzanspüche und etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Sowohl die tschechische Versicherung als auch ihr Repräsentant in Deutschland müssen den Schadensfall spätestens binnen drei Monaten seit Schadensanmeldung bearbeiten, jedenfalls aber eine begründete Antwort erteilen.
Verkehrsunfall Tschechien – Was wird ersetzt?
Um nach einem Verkehrsunfall in Tschechien die Schadenersatzansprüche umfassend und vollständig durchsetzen zu können, muss aber nicht nur der Anspruchsgegener bekannt sein. Weiterhin muss man wissen, welche Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zumeist tschechisches Verkehsrecht Anwendung findet. Soweit der Verkehrsunfall mit dem Tachechen in Tschechien stattgefunden hat, ist im Regelfall auch tschechisches Recht anwendbar. Die Unterschiede zwischen deutschem und tschechischem Verkehrsrecht sind oft erheblich: So kennt das tschechische Schadensersatzrecht z.B. keine Nutzungsausfallentschädigung für das verunfallte Fahrzeug. Auch eine Wertminderung wird – im Gegensatz zum deutschem Schadensersatzrecht – durch die tschechische Versicherung nicht erstattet..
Der Umfang des zu ersetzenden Schadens richtet sich nach den §§ 429 ff. des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Folgende Ansprüche können nach dem Verkehrsrecht in Tschechien nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Tschechien im Einzelnen geltend gemacht werden:
– Reparaturkosten werden zumeist auf der Basis einer Reparaturkostenrechnung in Kombination mit Fotos von dem beschädigten Fahrzeug geltend gemacht. Daneben ist eine Schadensbestimmung aber auch durch ein Sachverständigengutachten möglich.
– Mietwagenkosten werden nur dann ersetzt, wenn die Anmietung erforderlich war. Nach tschechischen Recht kann dies beispielsweise dann der Fall sein, wenn man auf das Fahrzeug beruflich angewiesen ist.
– Die Kosten für einen Sachverständigengutachten werden nach tschechischem Verkehrsrecht jedenfalls dann ersetzt, wenn die tschechische Versicherung einem Gutachten zugestimmt hat. Aber auch bei (wirtschaftlichen) Totalschäden werden die Gutachterkosten erstattet.
– Abschleppkosten werden in der Regel bis zur nächsten geeigneten Werkstatt – im Einzelfall auch bis ins Heimatland – übernommen.
– Schmerzensgeld wird auch durch die niederländische Versicherung gezahlt. Allerdings fällt die Höhe des Schmerzensgeldes in der Regel niedriger aus, als in Deutschland.
Diese und weitere Ansprüche auf Schadensersatz können wir für Sie nach einem Verkehrsunfall in Tschechien geltend machen.
Wer bezahlt den Rechtsanwalt nach einem Unfall in Tschechien?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Tschechien ist zudem der tschechische Verkehrsteilnehmer bzw. dessen Versichung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Unfallgeschädigten zu tragen. Oftmals ein Ausgleich der Anwaltskosten aber nur in eingeschränktem Umfang.
Aber auch die (deutsche) Rechtsschutzverischerung ist nach einem Verkehrunfall in Tschechien für die Anwaltskosten eintrittspflichtig (soweit der Bereich Verkehrsrecht bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert ist).
Gerne unterstützen wir sie bei der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall in Tschechien. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und das damit verbundene Kostenrisiko. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Schadensregulierung beauftragen.
Vertrauen Sie auf Kompetenz! Wir vertreten Ihre Interessen deutschlandweit.