Verkehrsunfall in Dänemark

Sie hatten einen Verkehrsunfall in Dänemark? Sie wollen nun Schadensersatz gegen den dänischen Unfallgegener bzw. gegen dessesn dänische Versicherung geltend machen? Oder wurden Sie verletzt und fordern Schmerzensgeld? Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich. Die Rechtsnwaltskanzlei Wißmann steht Mandanten deutschlandweit zur Seite, die einen Unfall im Ausland hatten.

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Eine Unfallregulierung nach einem Unfall im Ausland gestaltet sich oftmals schwierig. Es gibt nicht nur Sprachbarrieren. Nach einem Verkehrsunfall in Dänemark ist im Normalfall auch dänisches Recht anwendbar. Das dänische Recht sollte also – zumindest in seinen Grundzügen – bekannt sein, da sich andernfalls eine Schadensregulierung andernfalls sehr zäh gestaltet. Die Beauftragung eines kompetenten Rechtsanwalts, der sich mit der Unfallregulierung nach dänischem Verkehrsunfallrecht auskennt, ist zudem deshalb unabdingbar, um am Ende nicht auf  Schäden „sitzen zu bleiben“.

Die Rechtsanwaltskanzlei Wißmann hilft Unfallgeschädigten deutschlandweit. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld konsequent und umfassend gegenüber dem dänischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung durch. Rufen Sie uns gleich an!

 

An wen richte ich meine Schadensersatzansprüche?


 

Um nach einem Verkehrsunfall in Dänemark eine Schadensregulierung durchzuführen, muss natürlich zunächst bekannt sein, an wen man die Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche richten muss. Der Anspruchsgegner bzw. die gegnerische Versicherung muss zunächst ausfindig gemacht werden.

Schadensersatz nach einem Unfall in Dänemark kann auf  zweierlei Wege geltend gemacht werden, nämlich

– einnerseits auf direktem Wege gegenüber der dänischen Haftpflichtversicherung (allerdings besteht hier das Problem, dass dies in erster Linie nur in dänischer Sprache funktioniert)

– oder über einen in Deutschland befindlichen Regulierungsbeauftragten.

Gerade die zweite Variante ist nicht nur einfacher; oftmals gestaltet sich die Schadensregulierung über einen deutschen Schadensregulierungsbeauftragten wegen der fehlenden Sprachbarriere auch schneller.

Aber was ist überhaupt ein Schadensregulierungsbeauftragter? Ganz einfach: Jede dänische Autoversicherung muss einen deutschen Regulierungsbeauftragten benennen, an den ebenfalls die Schadensersetzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche aus dem Verkehrsunfallgeschehen in Dänemark geltend gemacht werden können. Hierbei handelt es sich zumeist um eine deutsche Versicherung. Die Unfallregulierung kann also im Endeffekt über eine deutsche Versicherung in deutscher Sprache abgewickelt werden.

Um die dänische Versicherung bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten ausfindig zu machen, ist allerdings oftmals ein wenig Recherche notwendig. Soweit Ihnen aber beispielweise das KfZ-Kennzeichen des dänischen Unfallverursachers bekannt ist, kann hierüber auch die dänische Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragte gefunden werden. Sodann können die Schadensersatzansprüche und etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld in Dänemark geltend gemacht werden. Sowohl die dänische Versicherung als auch ihr Repräsentant in Deutschland müssen den Schadensfall spätestens binnen drei Monaten seit Schadensanmeldung bearbeiten.

 

Verkehrsunfall in Dänemark – Welche Schäden werden ersetzt?


 

Um nach einem Verkehrsunfall in Dänemark Ihren Anspruch auf Schadenserstz und/oder Schmerzensgeld umfassend und vollständig durchsetzen zu können, muss neben dem Anspruchsgegner aber auch bekannt sein, welche Schadenspositionen überhaupt ersetzt werden. Soweit der Verkehrsunfall mit dem Unfallgegner nämlich auf dänischen Straßen stattgefunden hat, ist im Regelfall auch dänisches Verkehrsrecht anzuwenden.  Zwischen dem dänischen und dem deutschen Recht bestehen bei einer Schadensregulierung aber erhebliche Unterschiede. So erhält beipielsweise ein Unfallgeschädigter nach dänischem Recht – im Gegensatz zum deutschen Recht – keinen Nutzungsausfall für das verunfallte Fahrzeug.

Folgende Ansprüche können nach einem Verkehrsunfall in Dänemark geltend gemacht werden:

Reparaturkosten: Die Kosten für die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges werden in Dänemark zumeist auf Grundlage einer quittierten Reparaturrechnung durchgeführt. Bei Bagatellschäden reicht oftmals auch ein Kostenvoranschlag aus.

Sachverständigenkosten: Die Schäden können aber auch auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens z dem verunfallten Fahrzeug beziffert werden. Die Kosten des Sachverständigen werden dabei normalerweise durch die dänische Versicherung getragen.

Mietwagenkosten: Nach dem dänischen Verkehrsrecht kann der Unfallgeschädigte grundsätzlich auch Erstattung der Kosten für einen Mietwagen verlangen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass man auf den verunfallten PKW beruflich angewiesen ist.

Wertminderung: Nach ein Verkehrsunfall ist das Fahrzeug oftmals trotz fachgerechter Reparatur im Wert gemindert (Stichwort: Unfallfahrzeug). Nach dänischem Recht erhält der Unfallgeschädigte hierfür WErtersatz, sofern das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt noch keine 2 Jahre alt war.

Abschleppkosten: Die Abschleppkosten werden in Dänemark nach Vorlage entsprechender Belege grundsätzlich erstattet.  Eine Erstattung erfolgt indes nur für die Kosten vom Unfallort bis zur nächstgelegenen Werkstatt.

Schmerzensgeld: Nach dem Verkehrsrecht in Dänemark wird auch Schmerzensgeld bei Körperschäden nach einem Verkehrsunfall gezahlt. Hierzu bedarf es in der Regel Arzberichte und insbesondere auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die die Körperschäden belegen. Die Höhe des Schmerzensgeldes fällt in Dänemark in der Regel jedoch niedriger aus, als in Deutschland.

Diese und weitere Schadenseratzpositionen setzten wir für Sie gegenüber der dänischen Versicherung konsequent durch.

 

Verkehrsunfall in Dänemark – Wer bezahlt den Rechtsanwalt?


 

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Dänemark ist der dänische Verkehrsteilnehmer bzw. dessen dänische Versichung zumindest zum Teil bzw. anteilig verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Unfallgeschädigten zu tragen. Soweit indes daneben eine (deutsche) Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz besteht, ist diese ebenfalls für die Anwaltskosten eintrittspflichtig, die durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall in Frankreich ausgelöst werden.

 

 

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Gerne unterstützen wir sie bei der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall in Dänemark. Vertrauen Sie auf Kompetenz! Wir vertreten Ihre Interessen deutschlandweit.

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