Verkehrsunfall in der Schweiz

Sie hatten einen Verkehrsunfall in der Schweiz? Sie haben durch den Unfall in der Schweiz Ersatzansprüche und wollen nun Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber dem tschechischen Verkehrsteilnehmer bzw. gegen dessen schweizerische Versicherung geltend machen?

unfall-belgien

Sprechen Sie uns an! Die Rechtsanwaltskanzlei Wißmann steht Mandanten deutschlandweit bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in der Schweiz schnell und unkompliziert zur Seite. Wir setzen auch Ihre Ansprüche auf Schadenersatz konsequent und umfassend gegenüber demschweizerischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung durch. Sie wollen Ihre Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in der Schweiz regulieren lassen? Rufen Sie uns gleich an!

 

Unfall in der Schweiz – Von wem fordere ich Schadensersatz?


Nach einem Verkehrsunfall in der Schweiz müssen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche grundsätzlich an den schweizerischen Verkehrsteilnehmer bzw. an dessen schweizerische Haftpflichtversicherung gerichtet werden. Daneben besteht die Möglichkeit, die Schadensregulierung über einen sogenannten Regulierungsbeauftragten durchzuführen. Jede  Kfz-Versicherung in der Schweiz hat nämlich einen Regulierungsbeauftragten innerhalb Deutschlands, an den die Schadensersetzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können. Um den Schadenregulierungsbeauftragten der schweizerischen Versicherung ausfindig zu machen, ist oftmals ein wenig Recherche notwendig. Soweit Ihnen aber beispielweise das KfZ-Kennzeichen des schweizerischen Verkehrsteilnehmers bekannt ist, kann hierüber zumeist die  Kfz- Versicherung in der Schweiz und deren Schadenregulierungsbeauftragte gefunden werden. Sobald der Schadenregulierungsbeauftragte oder die gegnerische Versicherung bekannt ist, können die Schadensersatzanspüche und etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Sowohl die schweizer Versicherung als auch ihr Repräsentant in Deutschland müssen den Schadensfall spätestens binnen drei Monaten seit Schadensanmeldung bearbeiten, jedenfalls aber eine begründete Antwort erteilen.

 

Diese Schadensersatzpositionen werden in der Schweiz ersetzt


Um nach einem Verkehrsunfall in der Schweiz die Schadenersatzansprüche umfassend und vollständig durchsetzen zu können, muss aber nicht nur der Anspruchsgegener bekannt sein. Weiterhin muss man wissen, welche Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zumeist das Verkehsrecht der Schweiz Anwendung findet. Soweit der Verkehrsunfall mit dem Schweizer in der Schweiz stattgefunden hat, ist im Regelfall auch schweizerisches Recht anwendbar. Die Unterschiede zwischen deutschem und schweizerischem Verkehrsrecht sind im Detail erheblich: So kennt das Schadensersatzrecht der Schweiz z.B. keine Nutzungsausfallentschädigung für das verunfallte Fahrzeug.

Der Umfang des zu ersetzenden Schadens richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Schweiz. Folgende Ansprüche können nach dem Verkehrsrecht in der Schweiz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Einzelnen geltend gemacht werden:

Reparaturkosten: Die Kosten der Reparatur werden bei Schäden unter ca. 650,- € zumeist gegen Vorlage eines Kostenvoranschlags oder einer Reparaturrechnung beglichen. Bei Schäden ab ca. 650,- € ist die Anfertigung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht von der gegnerischen Versicherung besichtigt wurde.

Mietwagenkosten: Die Kosten eines Mietwagens werden ersetzt, wenn die Anmietung erforderlich war. Nach schweizerischem Recht kann dies beispielsweise dann der Fall sein, wenn man auf das Fahrzeug beruflich angewiesen ist oder aber der Unfall im Urlaub bzw. bei der Durchreise durch die Schweiz passiert ist und ein Ausweichen auf den öffentlichen Nahverkehr nicht zumutbar ist.

Sachverständigenkosten: Die Kosten für einen Sachverständigengutachten werden nach schweizerischem Verkehrsrecht ersetzt, wenn zuvor keine Besichtigung durch die Versicherung in der Schweiz  stattgefunden hat.

Abschleppkosten werden in der Regel bis zur nächsten geeigneten Werkstatt -nur im Einzelfall auch bis ins Heimatland – übernommen.

Schmerzensgeld wird auch durch die schweizerische Versicherung gezahlt. Die Höhe des Schmerzensgeldes werden nach Art und Dauer der Verletzungen bestimmt.

Diese und weitere Ansprüche auf Schadensersatz können wir für Sie nach einem Verkehrsunfall in der Schweiz geltend machen.

 

Wer bezahlt den Anwalt nach einem Unfall in der Schweiz?


Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Schweiz ist zudem der schweizerische Verkehrsteilnehmer bzw. dessen Versichung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Unfallgeschädigten zu tragen, soweit die Einschaltung des Anwalts notwendig war. Aber auch eine (deutsche) Rechtsschutzverischerung ist nach einem Verkehrunfall in der Schweiz für die Anwaltskosten eintrittspflichtig (soweit der Bereich Verkehrsrecht bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert ist).

Sie brauchen Hilfe? Rufen Sie gleich (unverbindlich) an!

Gerne unterstützen wir sie bei der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall in der Schweiz. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und das damit verbundene Kostenrisiko. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Schadensregulierung beauftragen.

Vertrauen Sie auf Kompetenz! Wir vertreten Ihre Interessen deutschlandweit.

0591 / 977 8 6666