Sie hatten einen Verkehrsunfall in Österreich? Sie haben durch den Unfall in Österreich Ersatzansprüche und wollen nun Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber dem österreichischen Verkehrsteilnehmer bzw. gegen dessen Versicherung geltend machen?
Vorsicht! Gerade nach einem Verkehrsunfall in Österreich bestehen rechtliche Besonderheiten und jede Menge Fallstricke. Die österreichischen Versicherungen veruschen bei Streitigkeiten oft eine außergerichtliche Lösung zu finden. Wer also forsch auftritt, erreicht oftmals mehr und wird angemessen entschädigt. Viele Unbedarfte bleiben auf der Strecke und werden abgespeist. Die Beauftragung eines kompetenten Rechtsanwalts, der sich mit der Unfallregulierung nach österreichischem Verkehrsunfallrecht auskennt, ist daher unabdingbar.
Wir helfen! Die Rechtsanwaltskanzlei Wißmann steht Mandanten deutschlandweit bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Österreich kompetent zur Seite. Wir setzen auch Ihre Ansprüche auf Schadenersatz konsequent und umfassend gegenüber dem österreichischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung durch. Profitieren auch Sie hiervon! Rufen Sie uns gleich an!
Unfall in Österreich – Wer ersetzt die Schäden?
Nach einem Verkehrsunfall in Österreich müssen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche grundsätzlich an den österreichischen Verkehrsteilnehmer bzw. an dessen österreichische Haftpflichtversicherung gerichtet werden. Doch hierzu muss der Anspruchsgegner zunächst ausfindig gemacht werden. Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Österreich kann auf zweierlei Wege geltend gemacht werden. Einerseits auf direktem Wege gegenüber der österreichischen Haftpflichtversicherung (per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie) oder über einen in Deutschland befindlichen Regulierungsbeauftragten. Jede österreichische Autoversicherung muss nämlich einen deutschen Regulierungsbeauftragten benennen, an den ebenfalls die Schadensersetzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.
Um die österreichische Versicherung oder den Schadenregulierungsbeauftragten der österreichischen Versicherung ausfindig zu machen, ist oftmals ein wenig Recherche notwendig. Soweit Ihnen aber beispielweise das KfZ-Kennzeichen des österreichischen Verkehrsteilnehmers bekannt ist, kann hierüber zumeist die österreichische Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragte gefunden werden. Sodann können die Schadensersatzanspüche und etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Sowohl die österreichische Versicherung als auch ihr Repräsentant in Deutschland müssen den Schadensfall spätestens binnen drei Monaten seit Schadensanmeldung bearbeiten, jedenfalls aber eine begründete Antwort erteilen, wenn die Unfallabwicklung aus sachlichen Gründen (noch) nicht erfolgen kann.
Schadensersatz Verkehrsunfall Österreich – Was wird ersetzt?
Um nach einem Verkehrsunfall in Österreich die Schadenersatzansprüche umfassend und vollständig durchsetzen zu können, muss aber nicht nur der Anspruchsgegener bekannt sein. Weiterhin muss man wissen, welche Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können. Soweit der Verkehrsunfall mit dem österreichischen Unfallgegner in Österreich stattgefunden hat, ist im Regelfall auch österreichisches Verkehrsrecht anwendbar. Zwar weisen das deutsche und das österreichische Schadensersatzrecht starke Ähnlichkeiten auf. Die Anspruchsgrundlagen auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall sind nahezu identisch. Allerdings kommt es im jeweilgen Schadensersatzrecht im besonderen Maße darauf an, was die Rechtsprechung als voll angemessenen Ausgleich ansieht. So wird – im Gegensatz zu Deutschland – im österreichischen Schadensersatzrecht keine Entschädigung für den Nutzungsausfall des beschädigten Fahrzeugs geleistet.
Folgende Ansprüche können nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Österreich geltend gemacht werden:
– Reparaturkosten: Die Kosten für die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges werden in Österreich auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens, ein Reparaturrechnung oder eines Kostenvoranschlages reguliert. Gerade bei größeren Unfallschäden (ab ca. 1000 €) ist die Hinzuziehung eines Gutachters jedenfalls sinnvoll.
– Mietwagenkosten: Nach der Rechtsprechung in Österreich kann der Unfallgeschädigte grundsätzlich Erstattung der Kosten für einen Mietwagen verlangen. Die Kosten für einen Mietwagen werden sodann für die Dauer der Reparatur übernommen. Als Höchstgrenze sind ca. zwei bis drei Wochen anzusetzen. Bei einem Totalschaden kann für die Dauer der Wiederbeschaffungszeit ein Mietwagen in Anspruch genommen werden.
– Sachverständigenkosten: Die Kosten des Sachverständigen für die Begutachtung des verunfallten Fahrzeuges sind Teil der Schadensregulierung. Sie sollten von der österreichischen erischerung ersetzt werden.
– Wertminderung: Nach ein Verkehrsunfall ist das Fahrzeug oftmals trotz fachgerechter Reparatur im Wert gemindert (Stichwort: Unfallfahrzeug). In Deutschland gibt es für diese Wertminderung Ersatz. Auch im österreichischen Verkehrsrecht kann eine Wertminderung verlangt werden,doch lediglich bei Schäden an bis zu zweieinhalbjährigen Fahrzeugen mit geringer Kilometerleistung, die keine Vorschäden aufweisen und „erster Hand“ sind.
– Abschleppkosten: Die Abschleppkosten werden – neben Standgebühren und Unterstellgebühren – durch die österreiche Versicherung nach Vorlage entsprehender Belege grundsätzlich erstattet. Eine Erstattung erfolgt indes zumeist zur für die Kosten bis zur nächstgelegenen Werkstatt.
– Schmerzensgeld: Nach dem Verkehrsrecht in Österreich wird auch Schmerzensgeld bei Körperschäden nach einem Verkehrsunfall gezahlt. Hierzu bedarf es in der Regel Arzberichte, die die Körperschäden belegen. Die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt sich nach Dauer und Art der Verletzungen.
Diese und weitere Schadenseratzpositionen setzten wir für Sie gegenüber der österreichen Versicherung konsequent durch.
Verkehrsunfall in Österreich: Wer bezahlt den Rechtsanwalt?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Österreich ist der österreichische Verkehrsteilnehmer bzw. dessen österreichische Versichung zumeist verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Unfallgeschädigten zu tragen. Hier wird zumeist eine Pauschale für die Kosten des Anwalts gezahlt. Die Höhe der Pauschale wird nach der Höhe des Schadens bestimmt. Eine umfangreichere Kostenerstattung kann ggf. aber über eine gerichtliche Geltendmachung erzielt werden.
Ein Unfallgeschädigter ist ggf. aber auch über seine (deutsche) Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz abgesichert. Dann auch wenn der Unfall im Ausland passierte, ist die Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten eintrittspflichtig, die durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall in Österreich ausgelöst werden.
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Gerne unterstützen wir sie bei der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall in Belgien. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und das damit verbundene Kostenrisiko. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Schadensregulierung beauftragen.
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