Sie hatten einen Verkehrsunfall in Polen? Sie haben durch den Unfall in Polen Schäden erlitten und wollen nun Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber dem polnischen Verkehrsteilnehmer bzw. gegen dessen Versicherung geltend machen?
Vorsicht! Gerade nach einem Verkehrsunfall in Polen bestehen rechtliche Besonderheiten und jede Menge Fallstricke. Die Beauftragung eines kompetenten Rechtsanwalts, der sich mit der Unfallregulierung nach polnischen Verkehrsunfallrecht auskennt, ist oftmals unabdingbar.
Wir helfen! Die Rechtsanwaltskanzlei Wißmann steht Mandanten deutschlandweit bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Polen kompetent zur Seite. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadenersatz konsequent und umfassend gegenüber dem polnischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung durch. Profitieren Sie hiervon! Rufen Sie uns gleich an!
Unfall in Polen – So erhalten Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall in Polen müssen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche grundsätzlich an den polnischen Verkehrsteilnehmer bzw. an dessen polnische Haftpflichtversicherung gerichtet werden. Doch hierzu muss der Anspruchsgegner zunächst ausfindig gemacht werden.Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Polen kann auf zweierlei Wege geltend gemacht werden, nämlich
– gemäß Art. 19 Abs. 1 des polnischen Pflichtversicherungsgesetzes auf direktem Wege gegenüber der polnischen Haftpflichtversicherung (per Einschreiben mit Rückschein mit Schadenbelegen in Kopie)
– oder über einen in Deutschland befindlichen Regulierungsbeauftragten. Jede polnische Autoversicherung muss nämlich einen deutschen Regulierungsbeauftragten benennen, an den ebenfalls die Schadensersetzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.
Um die polnische Versicherung oder den Schadenregulierungsbeauftragten der polnischen Versicherung ausfindig zu machen, ist oftmals ein wenig Recherche notwendig. Soweit Ihnen aber beispielweise das KfZ-Kennzeichen des polnischen Unfallverursachers bekannt ist, kann hierüber zumeist die polnische Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragte gefunden werden. Sodann können die Schadensersatzansprüche und etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld in Polen geltend gemacht werden. Sowohl die polnische Versicherung als auch ihr Repräsentant in Deutschland müssen den Schadensfall spätestens binnen drei Monaten seit Schadensanmeldung bearbeiten, jedenfalls aber eine begründete Antwort erteilen, wenn die Unfallabwicklung aus sachlichen Gründen (noch) nicht erfolgen kann.
Verkehrsunfall in Polen – Welche Schäden werden ersetzt?
Um nach einem Verkehrsunfall in Polen Ihren Anspruch auf Schadenserstz und/oder Schmerzensgeld umfassend und vollständig durchsetzen zu können, muss aber nicht nur der Anspruchsgegener bekannt sein. Weiterhin muss man wissen, welche Schadensersatzansprüche man erfolgreich durchsetzen kann.
Soweit der Verkehrsunfall mit dem ponischen Unfallgegner in Polen stattgefunden hat, ist im Regelfall auch das polnische Verkehrsrecht anzuwenden. Die Unterschiede sind teils erheblich: So kennt das polnische Schadensersatzrecht – im Gegensatz zu Deutschlabd – z.B. keine Nutzungsausfallentschädigung für das verunfallte Fahrzeug.
Folgende Ansprüche können nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Österreich geltend gemacht werden:
Reparaturkosten: Die Kosten für die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges werden in Polen auf Grundlage der Reparaturrechnung oder eines Kostenvoranschlages reguliert. Auch Sachverständigengutachten können zur Schadensbezifferung (z.B. für eine fiktive Schadensabrechnung) herbeigezogen werden. Allerdings sollte nach Möglichkeit vor der Beauftragung eines deutschen Gutachters die Zustimmung der polnischen Versicherung eingeholt werden. Übersteigen die Reparaturkosten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert, so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen, sind nach dem polnischem Verkehrsrecht nicht erstattungsfähig.
– Mietwagenkosten: Nach dem Verkehrsrecht in Polen kann der Unfallgeschädigte grundsätzlich auch Erstattung der Kosten für einen Mietwagen verlangen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass man auf den verunfallten PKW beruflich angewiesen ist. Zudem muss man sich ersparte Kosten anrechnen lassen.
– Sachverständigenkosten:Die Kosten des Sachverständigen für die Begutachtung des verunfallten Fahrzeuges sind Teil der Schadensregulierung. Sie sollten zuvor allerdings mit der polnischen Versicherung abgestimmt werden.
– Wertminderung: Nach ein Verkehrsunfall ist das Fahrzeug oftmals trotz fachgerechter Reparatur im Wert gemindert (Stichwort: Unfallfahrzeug). In Deutschland gibt es für diese Wertminderung Ersatz. Auch im polnischen Schadensersatzrecht kann eine Wertminderung verlangt werden.
– Abschleppkosten: Die Abschleppkosten werden – neben Standgebühren und Unterstellgebühren – durch die polnische Versicherung nach Vorlage entsprehender Belege grundsätzlich erstattet. Eine Erstattung erfolgt indes zumeist nur für die Kosten bis zur nächstgelegenen Werkstatt.
– Schmerzensgeld: Nach dem Verkehrsrecht in Polen wird auch Schmerzensgeld bei Körperschäden nach einem Verkehrsunfall gezahlt. Hierzu bedarf es in der Regel Arzberichte, die die Körperschäden belegen. Die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt sich in Polen nach Dauer und Art der Verletzungen.
Diese und weitere Schadenseratzpositionen setzten wir für Sie gegenüber der polnischen Versicherung konsequent durch.
Verkehrsunfall Polen – Anwaltskosten: Wer bezahlt den Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Polen ist der polnische Verkehrsteilnehmer bzw. dessen polnische Versichung zumeist nur bei einer gerichtlichen Geltendmachung verpflichtet, auch die Kosten des Rechtsanwalts des Unfallgeschädigten zu tragen. Soweit indes eine (deutsche) Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz besteht, ist diese für die Anwaltskosten eintrittspflichtig, die durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall in Polen ausgelöst werden.
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Gerne unterstützen wir sie bei der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall in Belgien. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und das damit verbundene Kostenrisiko. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Schadensregulierung beauftragen.
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