Verkehrsunfall in Spanien

Sie hatten einen Verkehrsunfall in Spanien? Sie haben durch den Unfall in Spanien Ersatzansprüche und wollen nun Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber dem spanischen Verkehrsteilnehmer bzw. gegen dessen schweizerische Versicherung geltend machen?

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Vorsicht! Gerade nach einem Verkehrsunfall in Spanien bestehen rechtliche Besonderheiten und jede Menge Fallstricke. Die Beauftragung eines kompetenten Rechtsanwalts, der sich als Anwalt im spanischen Verkehrsrecht  auskennt, ist empfehlenswert.

Sprechen Sie uns an! Die Rechtsanwaltskanzlei Wißmann steht Mandanten deutschlandweit bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Spanien schnell und unkompliziert zur Seite. Wir setzen auch Ihre Ansprüche auf Schadenersatz konsequent und umfassend gegenüber demspanischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung durch. Sie wollen Ihre Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Spanien regulieren lassen? Rufen Sie uns gleich an!

 

Verkehrsunfall in Spanien – Schadensersatz und Schmerzensgeld


Nach einem Verkehrsunfall in Spanien müssen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche grundsätzlich an den spanischen Verkehrsteilnehmer bzw. an dessen spanische Haftpflichtversicherung gerichtet werden. Doch hierzu muss der Anspruchsgegner zunächst herausgefunden werden. Am einfachsten geht dies über einen Regulierungsbeauftragten. Jede  Kfz-Versicherung aus Spanien hat nämlich einen Regulierungsbeauftragten innerhalb Deutschlands, an den die Schadensersetzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden können.Um den Schadenregulierungsbeauftragten der spanischen Versicherung ausfindig zu machen, ist oftmals ein wenig Recherche notwendig. Soweit Ihnen aber beispielweise das KfZ-Kennzeichen des spanischen Verkehrsteilnehmers bekannt ist, kann hierüber zumeist die  Kfz- Versicherung in Spanien und deren Schadenregulierungsbeauftragte gefunden werden. Sobald der Schadenregulierungsbeauftragte oder die gegnerische Versicherung bekannt ist, können die Schadensersatzanspüche und etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Sowohl die spanische Versicherung als auch ihr Repräsentant in Deutschland müssen den Schadensfall spätestens binnen drei Monaten seit Schadensanmeldung bearbeiten, jedenfalls aber eine begründete Antwort erteilen.

 

Unfall in Spanien – Was wird ersetzt?


Um nach einem Verkehrsunfall in Spanien die Schadenersatzansprüche umfassend und vollständig durchsetzen zu können, muss aber nicht nur der Anspruchsgegener bekannt sein. Weiterhin muss man wissen, welche Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei einem Autounfall in Spanien zumeist auch spanisches Verkehrsrecht zur Anwendung kommt. Soweit der Verkehrsunfall mit dem Spanier in Spanien stattgefunden hat, ist im Regelfall nämlich auch spanisches Recht anwendbar. Die Unterschiede zwischen dem deutschem und dem spanischem Verkehrsrecht sind im Detail erheblich: So kennt das Schadensersatzrecht aus Spanien z.B. eine Nutzungsausfallentschädigung für das verunfallte Fahrzeug nur dann, wenn es sich um gewerbliches Fahrzeug handelt. Auch Kosten, die durch die Begutachtung des Fahrzeuges entstehen, werden nicht erstattet.

Der Umfang des zu ersetzenden Schadens richtet sich in Spanien nach  Artikel 1902 Codigo Civil in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des Real Decreto Legislative. Folgende Ansprüche können nach dem Verkehrsrecht in Spanien nach einem Verkehrsunfall im Einzelnen geltend gemacht werden:

Reparaturkosten: Die Kosten für die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges werden durch die spanische Versicherung im Regelfall auf Grundlage der Reparaturrechnung oder eines Kostenvoranschlages reguliert.

– Auch Sachverständigengutachten können zur Schadensbezifferung (z.B. für eine fiktive Schadensabrechnung) herbeigezogen werden. Teilweise nehmen spanische Versicherungen aber Abzüge vor, wenn eine Reparatur in einer spanischen Werkstatt günstiger gewesen wäre.

Mietwagenkosten: Die Kosten eines Mietwagens werden meist nur bei einer gerichtlichen Geltendmachung ersetzt, wenn die Anmietung erforderlich war. Nach spanischem Recht kann dies beispielsweise dann der Fall sein, wenn man auf das Fahrzeug beruflich angewiesen ist.

Abschleppkosten werden in der Regel bis zur nächsten geeigneten Werkstatt innerhalb Spaniens übernommen.

Schmerzensgeld wird auch durch die spanische Versicherung gezahlt. Die Höhe des Schmerzensgeldes werden nach Art und Dauer der Verletzungen bestimmt.

Diese und weitere Ansprüche auf Schadensersatz können wir für Sie nach einem Verkehrsunfall in der Schweiz geltend machen.

 

Verkehrsunfall in Spanien: Wer bezahlt den Anwalt?


 

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Spanien ist die spanische Versicherung nur dann verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Unfallgeschädigten zu tragen, wenn diese gerichtlich geltend gemacht werden und der Prozess gewonnen wird. Allerdings ist die (deutsche) Rechtsschutzverischerung nach einem Verkehrunfall in Spanien für die Anwaltskosten eintrittspflichtig (soweit der Bereich Verkehrsrecht bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert ist).

 

Sie brauchen Hilfe? Rufen Sie gleich an!

Gerne unterstützen wir sie bei der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall in Spanien. Vertrauen Sie auf Kompetenz! Wir vertreten Ihre Interessen deutschlandweit.

 

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